Versicherungsschaden

Versicherungsfälle: Haftpflichtversicherung oder Geräteversicherung

Ihr Gerät, egal ob Handy (Smartphone, iPhone), Tablet, Notebook oder PC, ist beschädigt und muss repariert werden?
Ist Ihr Handy heruntergefallen und hat nun einen Displayschaden oder ist Flüssigkeit auf Ihr Notebook oder MacBook ausgelaufen und muss schnell repariert werden?
Wir übernehmen gerne die Reparatur für Sie und nennen Ihnen im Vorfeld die zu erwartenden Kosten.
Sollten die Reparaturkosten von einer Versicherung (Haftpflichtversicherung oder Geräteversicherung) übernommen werden,
erstellen wir Ihnen gerne binnen kürzester Zeit ein Gutachten bzw. einen verbindlichen Kostenvoranschlag, den Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Durch schnelle Kommunikation und kurzfristiger Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen unterstützen wir Sie bei der Abwicklung des Versicherungsschadens.
Sobald Ihre Versicherung die Reparaturkosten freigegeben hat, führen wir die Reparatur, z.B. Handyreparatur, Smartphonereparatur oder iPhonereparatur, für Sie durch.
Danach erhalten Sie eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer von uns, die Sie bei Ihrer Versicherung für eine Kostenerstattung einreichen können.
Versicherungsunternehmen bestehen auf die Einhaltung dieser Vorgehensweise und wir unterstützen Sie tatkräftig und schnell bei den Formalia, damit Ihnen die Reparaturkosten erstattet werden und Sie Ihr Gerät schnell wieder nutzen können.

Schäden an Geräten oder Verlust können durch spezielle Versicherungen (z.B. Handyversicherung oder Hausratversicherung) abgedeckt werden. Je nachdem wie der Schaden bzw. Verlust entstanden ist, kann eine solche Versicherung in Anspruch genommen werden. Wurde Ihr iPhone bei einem Einbruch gestohlen oder einem Wohnungsbrand beschädigt und Sie haben eine entsprechende Versicherung abgeschlossen, können Sie diese kontaktieren, damit Ihnen der Schaden ersetzt wird, sofern die Schadensursache durch die Versicherung abgedeckt ist.
Für die Reparatur Ihres Geräts sind wir gerne Ihr Ansprechpartner und beantworten gerne auch Ihre Versicherungsfragen, damit bei der Abwicklung nichts schief geht.

Nicht selten passiert es, dass sich auf einer Party ein Glas Bier oder Wein auf einer Tastatur ergießt.
Schalten Sie in dem Fall das betroffene Gerät auf gar keinen Fall ein, um es etwa zu testen, da es hierbei zu Kurzschlussschäden kommen kann. Trennen Sie Ihr Smartphone/Handy oder Laptop sofort von sämtlichen Stromquellen (z.B. Netzteil) und, wenn möglich, auch vom Akku.
Bringen Sie Ihr Gerät so schnell wir möglich zu uns, damit wir es auf professionelle Weise behandeln können, denn nur so kann die Wahrscheinlichkeit erhöht werden, dass Ihr Gerät wieder instand gesetzt werden kann. Eine Wasserschadenbehandlung empfehlen wir stets als Sofortmaßnahme, also noch bevor Ihre Versicherung jegliche Kosten freigibt, da sonst das Risiko, dass Ihr Gerät nicht mehr repariert werden kann, steigt. Sollte der Schaden durch eine private Haftpflichtversicherung abgedeckt sein, stellen wir Ihnen alle Unterlagen zur Verfügung, die Sie für eine Inanspruchnahme benötigen.

Ist ein Handy, Smartphone, iPhone, Notebook oder Tablet heruntergefallen und dabei ist ein Displaybruch entstanden, sind wir gerne behilflich, dass Sie Ihr Gerät so schnell wie möglich wieder nutzen können. Auch bei Versicherungsangelegenheiten sind wir Ihr starker Partner.

Unsere Empfehlung bei Versicherungsschäden:

- Dokumentieren Sie den Vorfall so genau wie möglich, um Missverständnisse zu vermeiden. Fotografieren Sie das beschädigte Gerät sowie den Ort des Geschehens bei guten Lichtbedingungen. Suchen bzw. benennen Sie Zeugen.

- Kontaktieren Sie Ihren Mobilfunkanbieter bei Diebstahl bzw. Verlust Ihres Smartphones, damit dieser Ihre SIM-Karte sperrt.
Tipp: Rufen Sie zuvor Ihr eigenes Handy an, manchmal haben Sie hierbei Glück und treffen auf einen ehrlichen Finder!

- Diebstahl umgehend bei der Polizei anzeigen, denn Ihre Versicherung verlangt in der Regel eine Schadensanzeige bzw. Diebstahlanzeige.

- Melden Sie den Verlust Ihres Smartphones bzw. anderen Gerätes unverzüglich Ihrer Versicherung. Halten Sie hierbei Ihre Versicherungsnummer bzw. Vertragsnummer bereit. Zur Identifikation z.B. Ihres Handys ist es hilfreich, wenn Sie die Seriennummer des Gerätes (IMEI-Nummer) zur Verfügung stellen können. Wenn Sie nicht wissen, wie Sie die IMEI-Nummer herausfinden können, falls Sie diese nicht finden, können Sie gerne bei uns erfragen.

Wichtig: Lassen Sie das Smartphone erst reparieren, wenn Ihr Versicherer die Kosten für die Reparatur freigegeben hat. Ein Anruf bei Ihrem Versicherer ist stets zu empfehlen und verschafft in der Regel Klarheit über die nächsten Schritte.